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Vorentwurf des Bebauungsplanes für den Erweiterungsbau des Feuerwehrgerätehauses Hesselberg – Im ausgearbeiteten Vorentwurf des Bebauungsplans ist rot markiert, welche Ausmaße das Grundstück durch den Erweiterungsneubau die Feuerwehr in Zukunft einnehmen soll.
Der Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf hat in seiner Sitzung am 22.07.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Feuerwehrhaus Hesselberg“ aufzustellen. Der Bebauungsplan ist aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelbar. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 08.08.2025 ortsüblich bekanntgemacht.
Wesentliches Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die städtebauliche Ordnung der bestehenden Verhältnisse sowie die planungsrechtliche Ermöglichung eines Erweiterungsbaus der bestehenden Feuerwache. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück Flst.-Nr. 477/2 der Gemarkung Hesselberg und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
In seiner Sitzung am 19.08.2025 hat der Gemeinderat beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.08.2025 durchzuführen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.08.2025 steht einschließlich der Begründung mit Umweltbericht in der Zeit vom
online auf der Internetseite der Gemeinde Heßdorf unter www.hessdorf.de unter der Rubrik Wirtschaft und Bauen → Aktuelle Bauleitplanungen (www.hessdorf.de/bauleitplanung) zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit. Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf (Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf, Zimmer 13) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Allgemeine Dienstzeiten:
| Montag bis Mittwoch, Freitag: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse bauamt@vg-hessdorf.de unter Angabe des Betreffs „Bauleitplanung GE-Ost, 3. Änd. – Erweiterung Hotel Aurora“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Heßdorf, 29.08.2025
Axel Gotthardt
Erster Bürgermeister



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