Durch die bayerische Verfassung wird den Gemeinden eine kommunale Planungshoheit garantiert. Sie können also in eigener Verantwortung Bauleitpläne aufstellen, bei denen zwischen zwei Arten unterschieden wird: dem Flächennutzungsplan und dem Bebauungsplan.
Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst in der Regel das komplette Gemeindegebiet und stellt die Art der Bodennutzung in Grundzügen dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Allerdings trifft der FNP als als vorbereitender Bauleitplan noch keine verbindlichen Festsetzungen.
Der Bebauungsplan entsteht grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan und ist auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt. Er enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung, wie etwa die Art und das Maß der baulichen Nutzung und Bauweise oder auch zu öffentlichen und privaten Grünflächen sowie Verkehrsflächen. Diese verbindliche Regelungen legen also fest, wie die Grundstücke dort bebaut werden können.
Weitere Informationen zu den beiden Plänen finden Sie etwa beim Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr.
Bürger können die geltenden Bauleitpläne bei der Gemeinde einsehen. Immer mehr Gemeinden, so auch Heßdorf und Großenseebach, stellen sie auch im Internet zur Einsicht bereit.