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26. Feb. 2025
| Lesezeit: ca. 3,5 Minuten

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost, 3. Änderung – Erweiterung Hotel Aurora“ mit integriertem Grünordnungsplan

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans, ohne Maßstab

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplans, ohne Maßstab

Der Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost, 3. Änderung – Erweiterung Hotel Aurora“ gemäß §§ 1 Abs. 3 i. V. m. 12 Abs. 2 und 13a BauGB aufzustellen.

Anlass für die Planung ist der Antrag des Hoteleigentümers, Günther Werthmann e. K., auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens. Hintergrund der Bebauungsplanänderung ist, dass das Hotelgebäude aufgrund gravierender baulicher Mängel und Schäden an Dach und Fassade dringend saniert werden muss und in diesem Zuge um ein weiteres Vollgeschoss aufgestockt werden soll. Dieses Vollgeschoss stellt das vierte Vollgeschoss dar und übersteigt damit den zulässigen Rahmen von drei Vollgeschossen, den die rechtskräftige 1. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ost“ vom 10.08.2008 festsetzt.

Ziel der vorliegenden Planung ist in erster Linie die Ermöglichung des vierten Vollgeschosses, weiterhin sollen Aufwertungen an der Fassade und im Außenbereich des Grundstücks vorbereitet werden. Änderungen an den Grundzügen der Planung des Gewerbegebiets, insbesondere hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung, sind nicht beabsichtigt.

Das Bauleitplanverfahren wird als sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB abgewickelt (Innenbereichslage in vollständig entwickeltem Gewerbegebiet, Lage an Staatsstraße, Grundfläche von weniger als 20.000 m² i. S. d. § 19 BauNVO). Dies bedeutet, dass für die vorliegende Planung die Verfahrenserleichterungen des § 13 Abs. 2 und 3 BauGB angewandt werden können. Im vorliegenden Verfahren wird daher abgesehen von:

  • der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB,
  • dem Umweltbericht nach § 2a BauGB,
  • der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind,
  • der zusammenfassenden Erklärung nach §§ 6a Abs. 1 und 10a Abs. 1 BauGB.

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst ausschließlich das Hotelgrundstück mit der Flurstück-Nr. 170/1 der Gemarkung Heßdorf und ist dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, zu entnehmen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.02.2025 weiterhin beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplans durchzuführen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans einschließlich seiner Begründung, jeweils in der Fassung vom 11.02.2025, steht in der Zeit vom

17.03.25 bis einschließlich 17.04.2025

online auf der Internetseite der Gemeinde Heßdorf unter www.hessdorf.de unter der Rubrik Wirtschaft und Bauen → Aktuelle Bauleitplanungen (www.hessdorf.de/bauleitplanung) zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit

Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf (Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf, 13) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Mittwoch, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse bauamt@vg-hessdorf.de unter Angabe des Betreffs „Bauleitplanung GE-Ost, 3. Änd. – Erweiterung Hotel Aurora“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.  Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Heßdorf, 28.02.2025

Axel Gotthardt
Zweiter Bürgermeister

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