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Die Gemeinde Heßdorf beantragt ein wasserrechtliches Verfahren für die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser aus dem bestehenden Baugebiet Heßdorf Nord 2 in den Grünaubach.
Die Einleitung des Niederschlagswassers über ein bestehendes Regenrückhaltebecken und einen bestehenden Entwässerungsgraben in den Grünaubach (Gewässer III. Ordnung) stellt eine Benutzung eines oberirdischen Gewässers nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar, für die von der Gemeinde Heßdorf eine wasserrechtliche Erlaubnis (gehobene) gem. § 15 WHG beantragt wurde.
Die Pläne liegen in der Zeit vom 24.11.2025 bis einschließlich 23.12.2025
während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme bei der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf unter der Telefonnummer 09135 73739 -0 und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.
Dieser Bekanntmachungstext und die Antragsunterlagen werden im o.g. Zeitraum gemäß Art. 27 a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) auch auf der Website des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt eingestellt.
Der Bekanntmachungstext wird eingestellt unter:
www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen
Die Antragsunterlagen werden eingestellt unter:
www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/auslegungsunterlagen
Einwendungen gegen das Vorhaben können bis einschließlich 22.01.2026 bei der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf, Bauamt, Untergeschoss, Zimmer 15, Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt a. d. Aisch, Schlossberg 10, Umweltamt, zweites Obergeschoss, Zimmer 205, 91315 Höchstadt a. d. Aisch schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden erhoben werden. Bitte beachten Sie auch hier, dass bei der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf unter der Telefonnummer 09135 73739 -0 und beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt unter der Telefonnummer 09193 20 -1712 eine Terminvereinbarung erforderlich ist.
Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen findet ein Erörterungstermin statt.
Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei der Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Höchstadt a. d. Aisch, 08.10.2025
Landratsamt Erlangen-Höchstadt
Umweltamt
Bauer



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