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Der Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf hat in seiner Sitzung am 12.05.2026 beschlossen, den Bebauungsplan „Landkreisgymnasium Hannberg“ aufzustellen und parallel dazu den Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (1. Änderung).
Wesentliches Ziel des Bebauungsplans ist die Ermöglichung des Neubaus eines Landkreisgymnasiums. Die bestehenden vier Gymnasien-Standorte im westlichen Teil des Landkreises Erlangen-Höchstadt sind vollständig ausgelastet oder können die absehbar in den nächsten Jahren und Jahrzehnten wachsenden Schülerzahlen nicht mehr aufnehmen.
Der geplante, dann fünfte Standort soll die in der Bevölkerungsvorausberechnung und Schulbedarfsplanung des Landkreises erwarteten zusätzlichen Schüler abdecken und darüber hinaus auch die Kapazitätsengpässe in den umliegenden Gymnasien abfedern und dortige Schüler übernehmen. Die Planung für den Neubau in Heßdorf-Hannberg dient damit dem Zweck der Sicherung und Weiterentwicklung der flächendeckenden Bildungsinfrastruktur im Landkreis Erlangen-Höchstadt.
Da der Geltungsbereich dem Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB zuzuordnen ist, wird für die Umsetzung der Planung die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich; da dieser Bebauungsplan nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist jener im Parallelverfahren zu ändern.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt-gemacht.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst als Hauptfläche das Flurstück Nr. 318 (Gmkg. Heßdorf), auf dem der Baukörper des Gymnasiums entstehen soll. Darüber sind auch angrenzende Parkplatz-, Verkehrs-, Spielplatz- und Grünflächen Bestandteil des Geltungsbereichs (Gmkg. Hannberg: Flst.-Nrn. 3, 4 (teilw.), 171/2 (teilw.), 172 (teilw.) - Gmkg. Heßdorf: Flst.-Nrn. 317 (teilw.), 318/1, 318/2, 323 (teilw.), 324 (teilw.), 1405 (teilw.)). Der Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan in Abb. 1, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Flur-stücke Nr. 317 (teilw.), 318, 318/1 und 318/2 (alle Gmkg. Heßdorf) und ergibt sich aus dem Lageplan in Abb. 2, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Weiterhin hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.05.2026 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zum Vorentwurf der Bauleitpläne in der Fassung vom 12.05.2026 durchzuführen.
Die Vorentwürfe der Bauleitpläne in der Fassung vom 12.05.2026 sind einschließlich ihrer Begründungen mit Umweltbericht in der Zeit vom
online auf der Internetseite der Gemeinde Heßdorf unter www.hessdorf.de unter der Rubrik Wirtschaft und Bauen → Aktuelle Bauleitplanungen (www.hessdorf.de/bauleitplanung) zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit
Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf (Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf, Zimmer 13) während der allgemeinen Dienstzeiten (s. u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. im Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Allgemeine Dienstzeiten:
| Montag bis Mittwoch, Freitag: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse bauamt@vg-hessdorf.de unter Angabe des Betreffs „Bauleitplanung Gymnasium Hannberg - Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post, zu Niederschrift im Rathaus etc.).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buch-stabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Heßdorf, den 13.05.2026
gez.
Axel Gotthardt
Erster Bürgermeister



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