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Original-Artikel vom 10.03.2026
Nachdem bereits seit Juni vergangen Jahres die Voranmeldung/Interessensbekundung für eine Wohnung dort per Online-Formular beim zukünftigen Vermieter Bayernheim möglich war, können Sie ab April eine verbindliche Anmeldung für eine Wohnung dort abgeben.
Das gesamte Bewerbungsverfahren erfolgt ausschließlich über das Online-Portal der BayernHeim unter https://bayernheim.de/vermietung. Eine Anmeldung in Papierform oder per E-Mail ist nicht möglich.
Wählen Sie unter der genannten Webadresse als Vermietungsobjekt „Heßdorf, Sonnenring“ aus und folgen Sie dem Anmeldeprozess. Im Portal sind nach der Angabe Ihrer persönlichen Daten auch mehrere Unterlagen hochzuladen:
Wichtig: Die vollständige Registrierung einschließlich Upload aller erforderlichen Unterlagen ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.

Die Online-Anmeldung ist grundsätzlich eigenständig durchzuführen. Uns ist bewusst, dass insbesondere ältere Bürgerinnen und Bürger unter Umständen nicht über die technischen Möglichkeiten (z. B. PC, Smartphone, Scanner, E-Mail) verfügen.
Für solche Ausnahmefälle bietet das Sekretariat im Rathaus Heßdorf Unterstützung bei der Registrierung an. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin – entweder telefonisch (09135 73739-38) oder per E-Mail an sekretariat@vg-hessdorf.de. Sie bringen die benötigten Dokumente mit, die die Kolleginnen dann für Sie einscannen, ins PDF-Format umwandeln und mit Ihnen zusammen die Online-Anmeldung durchführen.
Wir bitten ausdrücklich darum, diese Dienstleistung der Verwaltung ausschließlich dann anzufragen, wenn eine eigenständige Anmeldung auch durch Hilfe von Familie, Freunden und Bekannten für Sie tatsächlich nicht möglich ist. Eine umfassende Bearbeitung sämtlicher Bewerbungen durch die Verwaltung ist aus Kapazitätsgründen nicht realisierbar. Wir bitten um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Die einkommensorientierte Förderung bei der Anmietung von Wohnungen ist ein Unterstützungsprogramm, das Menschen mit geringem Einkommen hilft, eine bezahlbare Wohnung zu finden und zu mieten. Dabei wird die Höhe der Mietzuschüsse, die man erhalten kann, anhand des individuellen Einkommens berechnet. Je niedriger das Einkommen, desto höher fällt die finanzielle Unterstützung aus. Ziel ist es, sicherzustellen, dass auch Bürger mit weniger Einkommen in der Lage sind, in angemessenen und sicheren Wohnverhältnissen zu leben. Die Förderung kann sowohl für neue Mietverträge als auch für bestehende Mietverhältnisse beantragt werden.
Wichtig: Voraussetzung zum Anmieten einer geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein. Wenn Sie die bestehenden Einkommensobergrenzen einhalten, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einer Stadt oder Gemeinde beantragen - für unser Verwaltungsgebiet beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein und den Einkommensgrenzen.
Begehung des Geschosswohnungsbaus in Heßdorf Süd durch örtliche Feuerwehren (12.12.25)
Registrierung für die EOF-geförderten Wohnungen am Sonnenring in Heßdorf ab sofort möglich (23.06.25)
Richtfest beim Geschosswohnungsbau in Heßdorf Süd am 6. Mai 2025
Vorregistrierung für geförderte Wohnungen beim Geschosswohnungsbau Heßdorf Süd ab sofort möglich (02.12.25)
Geschosswohnungsbau Heßdorf Süd - Noch KEINE Anmeldungen für die EOF-Wohnungen möglich (18.11.24)
Bericht aus dem Gemeinderat - Sitzung vom 23.04.2024 (30.04.2024)



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