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Veröffentlicht am: 14.04.2023
Bekanntmachung
über die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. mit § 4a Abs. 3 BauGB zum Entwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Heßdorf
Logo/Wappen der Gemeinde Heßdorf

Der Gemeinderat Heßdorf hat am 19.12.2017 die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes der Gemeinde Heßdorf beschlossen. Der Entwurf des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mit Begründung und Umweltbericht ist von der Arbeitsgemeinschaft Stadt & Land, Neustadt/Aisch, ausgearbeitet und vom Gemeinderat am 28.02.2023 gebilligt worden.

Der Planentwurf mit Begründung liegt in der Zeit

vom 24.04.2023 bis 25.05.2023

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf, Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf, während der

allgemeinen Dienstzeiten:

Montag bis Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungs- und Landschaftsplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 wird bekannt gemacht, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind (Thematik in Klammer):

Betroffenheit von Zielen des Regionalplanes bzw. Schutzgebieten nach BNatSchG

Regierung von Mittelfranken (RMF-SG24-8314.01-79-1-11 vom 26.04.18 und 30.07.2022) zu Regionaler Grünzug Seebach, landschaftliches Vorbehaltsgebiet, Erhalt von Waldflächen

  • Planungsverband Region Nürnberg (PV RN 3.13 vom 14.5.18) zu Regionaler Grünzug Seebach, landschaftliches Vorbehaltsgebiet, Erhalt von Waldflächen
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (L 2.2-HOSH vom ) zu Verlust von Waldflächen
  • Landkreis Erlangen-Höchstadt, Untere Naturschutzbehörde (vom 24.05.18) zu Regionaler Grünzug Seebach; Ergänzung geschützter Landschaftsbestandteile nach §29 BNatSchG und Gebietsabgrenzung LSG

Betroffenheit des Schutzgutes Wasser

  • Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (4.1-4621-ERH9-8422/2018 vom 26.04.18) zu Wasserschutzgebiet Zweckverband Seebachgrund, Altlasten, Betroffenheit von Böden mit natürlich hohem Retentionsvermögen (Klebheim)
  • Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (E-Mail Fr. Zetelmeisl vom 05.07.17) zu Wasserschutzgebiet durch Planung HE1
  • Landkreis Erlangen- Höchstadt, Umweltamt (vom 23.04.18 und vom 26.07.21) zu Überschwemmungsgebiet Seebach, Wasserschutzgebiet im Bereich der geplanten Gebiete HE1 und Röhrach, Deponiefläche in Röhrach

Betroffenheit des Schutzgutes Arten und Lebensräume

  • Landkreis Erlangen- Höchstadt, Umweltamt (vom 23.04.18) zu Datenlage und Konfliktpotential besonders geschützter Arten
  • BUND Naturschutz in Bayern e.V., Ortsgruppe Seebachgrund (vom 26.04.18) zu Betroffenheit Biotop 6331-296-001 durch Plangebiet HE1
  • LBV Landesbund f. Vogelschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Erlangen und Erlangen- Höchstadt (vom 26.04.18) zu Betroffenheit von Arten im Allgemein und Bodenbrütern im Besonderen

Betroffenheit des Schutzgutes Boden

  • Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (4.1-4621-ERH9-8422/2018 vom 26.04.18) zu Altlasten, Betroffenheit von Böden mit natürlich hohem Retentionsvermögen (Klebheim)
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (P-2009-1281-9_S2 vom 24.4.18) zu Ergänzung Bodendenkmal D-5-6331-0034

Betroffenheit des Schutzgutes Mensch (Immissionsschutz)

  • Landratsamt ERH (62.1 6100/133/I/18 vom 26.07.21) zu Schallschutz)

Umweltbericht zum Flächennutzungsplan, Stand 28.02.2023.

Gemäß § 3 BauGB ist ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtszeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Parallel zur öffentlichen Auslegung stehen die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Heßdorf unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ -> aktuelle Bauleitplanungen (www.hessdorf.de/bauleitplanung) zum Download bereit.

Heßdorf, 14.04.2023

Horst Rehder
Erster Bürgermeister

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