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Veröffentlicht am: 14.04.2023
Bekanntmachung
über die erneute verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „Hesselberg Baumgartengebiet - 1. Änderung“ der Gemeinde Heßdorf
Lageplan des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung Hesselberg Baumgartengebiet
Lageplan des räumlichen Geltungsbereichs der 1. Änderung Hesselberg Baumgartengebiet

Der Gemeinderat Heßdorf hat am 09.06.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hesselberg-Baumgartengebiet - 1. Änderung“ beschlossen. In der Sitzung am 28.02.2023 wurde der geänderte Entwurf nebst Begründung i. d. F. vom 28.02.2023 gebilligt und die erneute verkürzte öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Grundstücke der Flurnummern 640/10, 640/9, 640/7, 640/6, 640/5, 640/4, 640/3, 640/2, 110/3, 110/4, 109/3, 108, 37/1, 36/1, 33/4, 33/1, 33/2, 106/1, 107/3, 107/4, 113/1, 112, 111, 106, 107, 107/2, 113, 112/1, 111/1, 114/2, 114/1, 114, 105/1, 105/2, 102/5, 102/4, 102/3; 19/4, 19/7, 19, 19/2, 19/5, 100/2, 19/6, 100/6, 100/7, 100/1, 100/4, 117/1, 117 der Gemarkung Hesse­lberg, nördlich der bestehenden Bebauung der „Neuhauser Straße“ und östlich der „Neuhauser Straße und umfasst ca. 5,50 ha.

Für die zu erwartenden Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft werden naturschutzfachliche Maßnahmen auf dem Grundstück mit Flurnummer 268 der Gemarkung Hesselberg in einer Flächengröße von 1.535 qm zugeordnet.

Bauleitplanung der Gemeinde Heßdorf - Lageplan der geplanten Ausgleichsfläche
Lageplan der geplanten Ausgleichsfläche der 1. Änderung Hesselberg Baumgartengebiet

Das Plangebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Der Planentwurf ist von der Arbeitsgemeinschaft Stadt & Land, Neustadt/Aisch, ausgearbeitet und vom Gemeinderat am 28.02.2023 gebilligt worden.

Anlass der erneuten öffentlichen Auslegung ist der Wegfall des nördlichen Wendehammers und der dazugehörigen durch den Wendehammer erschlossenen Grundstücke. Sowie die daraus sich ergebene Änderung der ökologischen Ausgleichsfläche.

Der Planentwurf mit Begründung liegt in der Zeit

24.04.2023 bis 08.05.2023

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB h in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf (Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf, Zimmer 13) während der allgemeinen Dienstzeiten (s. u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. 

Allgemeine Dienstzeiten:

Montag bis Mittwoch, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Sie erreichen uns unter Telefon: 09135 73739-23 oder E-Mail: bauamt@vg-hessdorf.de 

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird bekannt gemacht, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Natur- und umweltbezogene Planungen und Entwicklungsziele

Darstellung der übergeordneten, umweltrechtlichen Rahmenbedingungen im Planungsraum (Naturschutzrecht, Wasserrecht, Landes-/Regionalplanung, Flächennutzungs-/ Landschaftsplanung; Arten- und Biotopschutzprogramm); Einordnung des Plangebietes in den Naturraum.

Schutzgut Boden

Angaben zur Ausgangssituation und Bewertung natürlicher Bodenfunktionen im Planungsraum; Konfliktanalyse, Beurteilung vorhabenbedingter Auswirkungen auf das Umweltmedium.

Schutzgut Wasser

Darstellung und Bewertung der Ausgangssituation im Planungsraum; Beurteilung von vorhabenbedingten Auswirkungen auf Oberflächengewässer, die Grundwasserneubildungs- und -schutzfunktionen.

Schutzgut Klima und Luft

Darstellung der geländeklimatischen Ausgangssituation im Fortschreibungsbereich; Großklimatische Einordnung des Plangebietes; Beurteilung von vorhabenbedingten Auswirkungen auf Kaltluftproduktion und -abfluss; Luftregenerationsfunktion.

Schutzgut Arten und Lebensräume

Erläuterung und Bewertung der aktuellen Lebensraumausstattung und Artenvorkommen im Planungsraum; Beurteilung von Auswirkungen Planaufstellung einschl. Ermittlung des naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarfes; Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange; Nachweis naturschutzrechtlicher Kompensationsmaßnahmen.

Schutzgut Landschaftsbild

Ermittlung der landschaftsästhetischen Bestandswerte und Vorbelastungen im Planungsraum; Darstellung vorhabenbedingter Auswirkungen.

Schutzgut Mensch

Beschreibung und Bewertung der aktuellen Wohnumfeldsituation, räumlichen Vorbelastungen und des Erholungswerts der Landschaft; Darstellung der örtlichen Hochwasserproblematik; Beurteilung von Auswirkungen der Planfortschreibung.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Erfassung und Beschreibung betroffener Kultur- und Sachgüter, Bodendenkmale, Baudenkmale und Ensembles im Plangebiet; Darstellung von Auswirkungen der Planaufstellung.

Zusammenfassung der Ergebnisse der Umweltprüfung

Parallel zur öffentlichen Auslegung stehen die Planunterlagen auf der Homepage der Gemeinde Heßdorf unter der Rubrik "Wirtschaft und Bauen" -> Aktuelle Bauleitplanung (www.hessdorf.de/bauleitplanung) zum Download bereit. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Heßdorf, 14.04.2023

Horst Rehder
Erster Bürgermeister

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