Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Einbeziehungssatzung „Mittelmembach“, 1. Änderung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Bekanntmachung der Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf hat in öffentlicher Sitzung am 29.11.2022 beschlossen, die Einbeziehungssatzung Mittelmembach II gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen.
In seiner Sitzung am 24.10.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, von der Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Mittelmembach II“ abzusehen bzw. das Verfahren als Einbeziehungssatzung „Mittelmembach“, 1. Änderung fortzuführen.
Wesentliches Ziel der Planung ist die Behebung von Mängeln an der rechtsverbindlichen Satzung und die Klarstellung der städtebaulichen Ziele der Gemeinde.
Der räumliche Geltungsbereich der Einbeziehungssatzung „Mittelmembach“, 1. Änderung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1068/3, 1126/4 sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1126/5, 1126/2,1126/6, 1128/1 und 1128 jeweils Gemarkung Heßdorf. Er ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Bei der Aufstellung der Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nummer 3 BauGB sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden. Der Gemeinderat hat in derselben Sitzung den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Mittelmembach“, 1. Änderung in der Fassung vom 20.10.2023 gebilligt, und beschlossen, den Planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Der Entwurf der Satzung in der Fassung vom 20.10.2023 steht einschließlich der Begründung sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen
vom 11.12.2023 bis einschließlich 10.01.2024
online auf der Internetseite der Gemeinde Heßdorf unter www.hessdorf.de unter der Rubrik "Wirtschaft und Bauen" -> Aktuelle Bauleitplanungen (direkter Link: www.hessdorf.de/bauleitplanung) zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit.
Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf (Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf, Zimmer 13, Bauverwaltung) während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Mittwoch, Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Adresse bauamt@vg-hessdorf.de unter Angabe des Betreffs „Einbeziehungssatzung Mittelmembach“ übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unbeabsichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Heßdorf, den 08.12.2023
Horst Rehder
Erster Bürgermeister