Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“, 2. Änderung mit integriertem Grünordnungsplan
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Heßdorf hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ost“, 2. Änderung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB aufzustellen.
Wesentliche Ziele der Planung sind die Ermöglichung der Errichtung einer Verkehrsanlage mit Bushaltestellen im Bereich der Staatsstraße, die Ermöglichung von baulichen Änderungen an den bestehenden Gebäuden sowie eine Änderung der Zuordnung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Naturhaushalt und Landschaftsbild.
Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst den östlichen Teil des Gewerbegebietes Ost und ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.11.2024 beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 2 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB für den Vorentwurf des Bebauungsplans durchzuführen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 19.11.2024 ist in der Zeit vom
16.12.2024 bis einschließlich 30.01.2025
online auf der Internetseite der Gemeinde Heßdorf unter www.hessdorf.de unter der Rubrik Wirtschaft und Bauen → Aktuelle Bauleitplanungen (www.hessdorf.de/bauleitplanung) zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit
Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Heßdorf (Hannberger Str. 5, 91093 Heßdorf, Zimmer 13) während der allgemeinen Dienstzeiten (s. u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. im Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Mittwoch, Freitag: | 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an die Mailadresse bauamt@vg-hessdorf.de unter Angabe des Betreffs „Bauleitplanung „Gewerbegebiet-Ost“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Heßdorf, den 29.11.2024
gez.
Horst Rehder
Erster Bürgermeister