Von: Horst Rehder
Aus dem Gemeinderat Heßdorf
Beschlüsse und Ergebnisse der Sitzung vom 22.10.2024
Vormals nicht-öffentliche Beschlüsse
In der nicht-öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.09.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die aufgrund des Wegfalls des Geheimhaltungsgrundes nun öffentlich bekannt gegeben werden:
Der Gemeinderat genehmigt die Auftragsvergabe zum Austausch eines defekten Schaltschrankes am PW Klebheim an die Fa. Oekermann, Bielefeld, zu einem Preis von 19.242,54 Euro.
Entsprechend der Vorschriften des Art. 8 KAG müssen Gemeinden Gebühren für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen erheben und überprüfen. Diese müssen bedarfsgerecht sein, was regelmäßige Kalkulationen voraussetzt. Nach Art. 8 Abs. 6 KAG sind Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, innerhalb des folgenden Bemessungszeitraums auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.
Vom Gemeinderat wurde eine entsprechende Fachfirma mit der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Heßdorf beauftragt. Es ergab sich – wie erwartet – eine deutliche Unterdeckung. Um eine Kostendeckung erreichen zu können, beschloss der Gemeinderat eine Anhebung der Verbrauchsgebühr um 0,66 Euro pro Kubikmeter. Somit steigt der bisherige Kubikmeter-Preis von 3,13 €/m³ auf 3,79 €/m³ zum 01.01.2025.
Damit die Preisanpassung rechtskräftig wird muss auch die bisherige Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungsatzung angepasst werden. Diese lag dem Gemeinderat in der geänderten Form zur Abstimmung vor. Auch hier beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung die notwendigen Schritte einzuleiten.
Nach der Anhebung der Hundesteuer in der Sitzung des Gemeinderates am 17. September 2024 muss nun die Satzung zur Hundesteuer neu erlassen werden. Diese geänderte Hundesteuersatzung lag dem Gemeinderat nun zur Abstimmung vor und wurde von ihm genehmigt.
Ferner wurde hierzu der Bürgermeister bevollmächtigt und beauftragt, die Satzung auszufertigen und die öffentliche Bekanntmachung (vorauss. im Mitteilungsblatt Dezember) zu veranlassen.
Bei den Bauanträgen lagen folgende Bauvorhaben vor: Neubau eines Doppelhauses (Fl.-Nr. 588/4 & 588/5 Gem. Hannberg); Errichtung eines Carports aus Holz (Fl.-Nr. 823 Gem. Heßdorf); Nutzungsänderung eines Büro- und Gewerbegebäudes (Fl.-Nr. 169 Gem. Heßdorf); Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Fl.-Nr. 117/1 Gem. Hesselberg);
Errichtung einer Terrassenüberdachung (Fl.-Nr. 577 Gem. Heßdorf; Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung vom 09.04.2020 Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage (Fl.-Nr. 19 Gem. Hesselberg); Umbau und Sanierung eines bestehenden Einfamilienhauses zum 2-Famillienhaus mit Errichtung einer Außentreppe und Dacherker (Fl.-Nr. 13 Gem. Hannberg) und Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage (Fl.-Nr. 381 Gem. Heßdorf). Alle Anträge wurden vom Gemeinderat genehmigt.
Der Gemeinderat hat jedes Jahr zu beraten und zu entscheiden, wie es gelingt, die Kommunalfinanzen in Anbetracht der anstehenden Aufgabenfülle für die Zukunft zu sichern und zu stabilisieren. Vor diesem Hintergrund wird auch eine Diskussion über Einnahmen aus kommunalen Steuern, Gebühren und Beiträge zu führen sein und damit auch über Hebesätze bei der Gewerbe- insbesondere der Grundsteuer.
Das bisherige Verfahren über die Festsetzung der Hebesätze über die Haushaltssatzung ist zwar weiterhin grundsätzlich möglich. Aufgrund der Tatsache, dass einerseits über die Höhe der neuen Hebesätze sinnvoll erst nach Kenntnis über die jeweiligen Grundsteuermessbeträge im eigenen Gemeindegebiet diskutiert werden kann und andererseits aber noch vor dem 1. Januar 2025 eine Bekanntmachung der Hebesätze erfolgen soll, würde sich eine von der Haushaltssatzung separate Bekanntmachung der Hebesätze durch eine sogenannte Hebesatzsatzung empfehlen.
Für die Gemeinde Heßdorf ergeben sich nach einer vorläufigen Hochrechnung bei Beibehaltung der bisherigen Hebesätze bei der Grundsteuer A ein geringfügiger Einbruch von ca. 8.000 Euro und bei der Grundsteuer B Mehreinnahmen um ca. 200.000 Euro.
Es war im Jahr 2024 nur knapp möglich, den Verwaltungshaushalt auszugleichen. Zudem wird für das Jahr 2025 eine Kreditaufnahme für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens St. Marien notwendig sein. Bei einer Kreditaufnahme in Höhe von 4,7 Mio Euro - auf 20 Jahre finanziert -, wären das mit Zins (4 %) und Tilgung pro Jahr 244.400 Euro (Zins 9.400 Euro/ Tilgung 235.000 Euro)
Bei der Gewerbesteuer wird mit geringeren Einnahmen zu rechnen sein. Dafür liegen aktuell weder von der Statistik noch vom Finanzamt verlässliches Zahlenwerk vor. Bei der Kreisumlage wird nach ersten Schätzungen durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt wohl mit einer Erhöhung um etwa 1,4 % zu rechnen sein.
Eine Beibehaltung der bisherig gültigen Hebesätze ist empfehlenswert und widerspricht nicht dem Gebot der Aufkommensneutralität aus der Grundsteuerreform, so dass der Gemeinderat der Empfehlung der Verwaltung folgte und die Hebesatzung mit den weiterhin bestehenden Hebesätzen bestätigte: Grundsteuer A: 400 v. H.; Grundsteuer B: 400 v. H.; Gewerbesteuer: 380 v. H. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister beauftragt, die Hebesatzsatzung auszufertigen und bekannt zu geben.
a) Behandlung des Berichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023
Dem Gemeinderat lag dazu die Niederschrift über die örtliche Rechnungsprüfung für das Rechnungsjahr 2023 vom 07.10.2024 vor. Die Fragen des Rechnungsprüfungsausschusses konnten von der Kämmerin beantwortet werden. Im Rahmen der Prüfung ergaben sich keinerlei Beanstandungen. Es wurde deshalb die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung empfohlen.
Bezugnehmend auf den Bericht wurde vom Prüfungsgremium der örtliche Bauhof und hier insbesondere dessen Leiter sehr positiv erwähnt, v. a. im Hinblick auf die zugrunde gelegten Verrechnungssätze.
b) Feststellung der Jahresrechnung 2023 und Entlastung für die Jahresrechnung 2023
Die Jahresrechnung 2023 wurde vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss am 07.10.2024 geprüft. Zu den Hinweisen und Beanstandungen hat die Verwaltung ausführlich Stellung genommen. Das Ergebnis der Jahresrechnung kann folglich festgestellt werden und der Bürgermeister und die Verwaltung entlastet werden.
Die Jahresrechnung 2023 schließt insgesamt mit 11.405.001,64 Euro (bereinigt) ab, davon im Verwaltungshaushalt 8.962.858,14 Euro und im Vermögenshaushalt 2.442.143,50 Euro. Die Jahresrechnung wurde mit diesen Beträgen festgestellt. Anschließend wurden der Bürgermeister und die Verwaltung entlastet.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates Heßdorf finden voraussichtlich am Dienstag, 19. November 2024 und am Dienstag, 17. Dezember 2024 im Rathaus Heßdorf statt. (Änderungen vorbehalten -> Sitzungskalender im BIS)