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Veröffentlicht am: 09.07.2024
Glasfaserausbau in Heßdorf(er Ortsteilen)
Aktuelles Gerichtsurteil: Deutsche Telekom muss der Deutschen Glasfaser Zugang zum öffentlich geförderten Netz in Heßdorf und Großenseebach gewähren

Es gibt ein Update in Sachen Glasfaserausbau in Heßdorf und die Verhandlungen zwischen der Deutschen Glasfaser und der Deutschen Telekom. Am 24. Juni hat das Verwaltungsgericht Köln den Streit um die Mitnutzung bereits vorhandener Telekom-Infrastruktur in einem Eilbeschluss zugunsten der Deutschen Glasfaser entschieden. Dieser Beschluss (AZ: 1 L 681/24) wurde beiden Parteien bereits zugestellt.

Wie ein Firmensprecher der Deutschen Glasfaser der Gemeinde heute mitteilte, liegt seit kurzem ein Angebot der Deutschen Telekom (auf Mitnutzung von Telekom-Infrastruktur im Sinne von "Open Access") beim Unternehmen vor. Dieses befindet sich aktuell in der rechtlichen und wirtschaftlichen Überprüfung in den entsprechenden Fachabteilungen. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird die Deutsche Glasfaser die Gemeinde Heßdorf darüber informieren. Nachfolgend das heutige Statement des Unternehmens der Gemeinde gegenüber:

Deutsche Glasfaser - Logo
"Wir begrüßen, dass nach der Bundesnetzagentur nun auch das Verwaltungsgericht Köln im Eilbeschluss entschieden hat, dass sich die Deutsche Telekom an das Telekommunikationsgesetz halten und offenen Netzzugang bei öffentlich geförderten Glasfasernetzen gewähren muss. 
Das Angebot der Deutschen Telekom ist bei uns eingegangen und wird aktuell umfassend geprüft.
Mit Open Access fördern wir den fairen Wettbewerb und bieten Kunden echte Wahlfreiheit zwischen starken Angeboten und Leistungen."

Joe Diehl
Senior Manager Kommunale Kooperationen
Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH 

Presseartikel zum Thema

Medienberichten zufolge "reagierte die Telekom mit Unverständnis auf die aktuelle Gerichtsentscheidung", so etwa das Handelsblatt und bezeichnet sie als "Eingriff in ihr Netzeigentum". Nachdem der aktuelle Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Köln unanfechtbar ist, "werde die Telekom ihre anderweitige Ansicht im laufenden Klageverfahren weiterverfolgen."

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