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Veröffentlicht am: 31.07.2024
Letzter Baustein im Baugebiet Heßdorf Süd
Schultheiß Projektentwicklung AG beginnt Wohnbauprojekt mit 92 geförderten Wohnungen (EOF)

In unserer Gemeinde Heßdorf wird die Schultheiß Projektentwicklung AG aus Nürnberg ein Wohnbauprojekt mit 92 geförderten Wohnungen mit der staatlichen Wohnungsbaugesellschaft BayernHeim errichten. Auch spezielle Wohnungen für Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf und voraussichtlich eine Tagespflege sind Teil des Wohnkonzepts.

Heßdorf verzeichnete in den letzten Jahren regen Zuzug. Auf dem insgesamt 4,6 Hektar großen Baugebiet Heßdorf Süd an der Kreisstraße Richtung Herzogenaurach entstanden in den letzten Monaten bereits mehrere Einfamilienhäuser. Den letzten Teil des neuen Wohnviertels – den Bau von preiswertem gefördertem Wohnraum für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen – wird die Schultheiß Projektentwicklung AG gemeinsam mit der staatlichen Wohnungsbaugesellschaft BayernHeim realisieren.

Die ersten Planungen für dieses Projekt mit gefördertem Wohnraum, bei der die Mietkosten einkommensabhängig für Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen gefördert werden - Details im Extra-Kasten unten) - gibt es in der Gemeinde Heßdorf schon seit 2023. Im Frühjahr 2024 hat der Gemeinderat sowohl den Flächennutzungsplan beschlossen als auch einen entsprechenden Bauantrag der bauausführenden Firma Schultheiß Projektentwicklung AG aus Nürnberg genehmigt.

Geschosswohnungsbau in Heßdorf Süd - LuftaufnahmeSchultheiß Projektentwicklung AG
So soll der neue Gebäudekomplex von Schultheißt Projektentwicklung und BayernHeim im Baugebiet Heßdorf Süd mit 92 Wohneinheiten (unten im Bild die Lohestraße) nach der Fertigstellung im Jahr 2026 einmal aussehen. Der Baubeginn ist für August 2024 geplant.
Wohnungen der Einkommensgruppen I bis III

Rund um einen zentralen Quartiersplatz wird das am Sonnenring gelegene Neubauensemble vier Mehrfamilienhäuser mit 92 geförderten Wohnungen der Einkommensgruppen I, II und III und einer Gesamtwohnfläche von ca. 7.200 m² umfassen. Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins. Dieser wird erteilt, sofern der Haushalt bestimmte Einkommensgrenzen unterschreitet.

Neben 69 Pkw-Stellplätzen werden drei Stellplätze für ein Car-Sharing-Angebot bereitgestellt. Darüber hinaus entstehen mehr als 180 Fahrradstellplätze, ergänzt um Lastenräder, die den Bewohnern auf Leihbasis angeboten werden.

Generationenübergreifender Charakter

Dr. Hermann Ruttmann, Vorstandsvorsitzender der Schultheiß Projektentwicklung AG, betont den ausgeprägten sozialen Charakter des Neubaus: „Wir fördern hier, auch auf ausdrücklichen Wunsch des Gemeinderates, das generationenübergreifende Wohnen. Der Wohnungsmix aus 2- bis 5-Zimmer-Wohnungen spricht sowohl Alleinstehende und Paare als auch große Familien an“, erläutert er. „Zudem werden wir 20 Wohnungen bevorzugt an Seniorinnen und Senioren vermieten, ergänzt um 2 Wohngemeinschaften und gerne auch eine Tagespflege mit 12 Pflegeplätzen.“

„Unsere Partnerschaft mit der Schultheiß Projektentwicklung AG stärkt den Bau bezahlbarer Wohnungen hier in Heßdorf,“ ergänzt Ralph Büchele, Geschäftsführer der BayernHeim GmbH: „Gemeinsam schaffen wir 92 geförderte Wohnungen und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes. Besonders freuen wir uns, damit Familien, Senioren und Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf zu unterstützen. Wir sind stolz, Teil dieses Projekts zu sein und qualitativ hochwertigen, erschwinglichen Wohnraum für Bayerns Mitte zu bieten.“

Abstimmung mit Gemeinde in Rekordtempo

Nahezu rekordverdächtig schnell lief das Genehmigungsverfahren für Bebauungsplan und Mobilitätskonzept durch Bürgermeister Horst Rehder, seinen Stellvertreter Axel Gotthardt und den Gemeinderat. „Eine so reibungslose und zügige Zusammenarbeit mit einer Gemeinde haben wir selten erlebt“, lobt Dr. Hermann Ruttmann.

Die Bauarbeiten werden im August 2024 beginnen und ca. 18 Monate dauern.

Derzeit ist also mit einer Fertigstellung im Jahr 2026 zu rechnen. Von daher wird es frühestens in einigen Monaten (voraussichtlich im Herbst 2024), wenn sich das Thema weiter konkretisiert hat, weitere Informationen zum Thema geben. Geplant ist dann eine Infoveranstaltung mit dem Bauherren Schultheiß Projektentwicklung AG und BayernHeim in Heßdorf.

Sobald der Termin für diese Veranstaltung feststeht, werden wir ihn auf allen unseren Kanälen (Mitteilungsblatt, Gemeinde-Homepage, Bürger-App, sowie unseren Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram) rechtzeitig und ausführlich informieren.

Kann man sich schon anmelden oder Vormerken lassen?

Es ist derzeit noch nicht möglich, sich in "Vormerk-Listen" einzutragen oder sich anderweitig als Interessent vormerken zu lassen. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen, insbesondere an die Gemeindeverwaltung ab. (Erst) In der geplanten Info-Veranstaltung (vorauss. Herbst 2024) wird es weitere Informationen dazu geben.

Was ist Einkommensorientierte Förderung (EOF)?

Die einkommensorientierte Förderung bei der Anmietung von Wohnungen ist ein Unterstützungsprogramm, das Menschen mit geringem Einkommen hilft, eine bezahlbare Wohnung zu finden und zu mieten. Dabei wird die Höhe der Mietzuschüsse, die man erhalten kann, anhand des individuellen Einkommens berechnet. Je niedriger das Einkommen, desto höher fällt die finanzielle Unterstützung aus. Ziel ist es, sicherzustellen, dass auch Bürger mit weniger Einkommen in der Lage sind, in angemessenen und sicheren Wohnverhältnissen zu leben. Die Förderung kann sowohl für neue Mietverträge als auch für bestehende Mietverhältnisse beantragt werden.

Wichtig: Voraussetzung zum Anmieten einer geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein. Wenn Sie die bestehenden Einkommensobergrenzen einhalten, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einer Stadt oder Gemeinde beantragen - für unser Verwaltungsgebiet beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein und den Einkommensgrenzen.

Bildergalerie  Geschosswohnungsbau Hessdorf Süd (Konzeptgrafiken)
"Fallen wir da überhaupt drunter...?" 

Diese Frage stellen Sie sich jetzt sicherlich als erstes. Grundsätzlich gilt, dass die Einkommensgrenzen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz im September 2023 um 25% angehoben worden. D. h., es sind tatsächlich sehr viele bayerische Mieter förderberechtigt - und viele wissen es möglicherweise gar nicht.

Als grobe Orientierung führt die Schultheiß Projektentwicklung AG ein Beispiel mit einem „Durchschnitts“-Ehepaar mit 2 Kindern und 102.000 EUR jährlichem Bruttoeinkommen an. Dieses würde nach den aktuellen Richtlinien und Grenzwerten (für die für 4 Personen max. zulässige 90 qm-Wohnung eine Kaltmiete in Höhe von 675 EUR (7,50 €* 90qm) zahlen.  Das ist natürlich nur ein Beispiel; die individuellen Voraussetzungen sind bei jedem Bewerber anders. Wie es genau bei Ihnen aussieht, können Sie allerdings recht unkompliziert und schnell erfahren.

EOF-Mietrechner

Die Firma Schulheiß hat dafür einen Mietrechner für geförderte Wohnungen entwickelt. Sie müssen dort lediglich Angaben zu den im Haushalt lebenden Personen und ihrem Einkommen machen, um zu erfahren, ob grundsätzlich Anspruch auf geförderten Wohnraum besteht. Ist das der Fall, können Sie in einem nächsten Schritt direkt über das Tool den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Den Mietrechner und weitere Informationen dazu finden Sie unter www.mietrechner.com.

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