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Veröffentlicht am: 05.06.2024
Geschosswohnungsbau in Heßdorf Süd
In Heßdorf Süd entstehen 92 Wohneinheiten für Mieter mit einkommensorientierter Förderung (EOF)

Schon seit Jahr 2023 gibt es in der Gemeinde Heßdorf erste konkrete Planungen zu einem Projekt mit gefördertem Wohnraum. Dieses soll im neuen Baugebiet Heßdorf Süd entstehen , in dem seit 2022 zahlreiche Eigenheime entstanden waren.

Im Frühjahr 2024 hat der Gemeinderat sowohl den Flächennutzungsplan beschlossen als auch einen Bauantrag der bauausführenden Firma Schultheiß Projektentwicklung AG aus Nürnberg im Baugebiet Heßdorf Süd genehmigt. Das Unternehmen wird dort eine Wohnanlage mit insgesamt 92 Wohneinheiten errichten, die der einkommensorientierten Förderung (EOF) unterliegen. Bei dieser Art der Vermietung werden die Mietkosten einkommensabhängig für Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen gefördert. (Details im Extra-Kasten unten.)

Geschosswohnungsbau in Heßdorf Süd - EOF geförderter Wohnraum (Mockup)Schultheiß Projektentwicklung AG
So soll der neue Gebäudekomplex mit 92 Wohneinheiten im Baugebiet Heßdorf Süd (unten die Lohestraße) nach der Fertigstellung einmal aussehen. (Hinweis: Die PV-Anlage ist im Umfang noch unklar und hier beispielhaft dargestellt.)

Aktuell (Stand Juni 2024) plant der Bauherr den Baustart für August 2024. Bis zur Fertigstellung des Gebäudes wird nach seinen Planungen die Bauzeit ca. 18 Monate betragen. Derzeit ist also mit einer Fertigstellung im Jahr 2026 zu rechnen. Von daher wird es frühestens in einigen Monaten (voraussichtlich im Herbst 2024), wenn sich das Thema weiter konkretisiert hat, weitere Informationen zum Thema geben.

Geplant ist nach aktuellem Stand dann eine Infoveranstaltung mit dem Bauherren Schultheiß Projektentwicklung AG bei uns in Heßdorf. Sobald der Termin für diese Veranstaltung feststeht, werden wir ihn auf allen unseren Kanälen (Mitteilungsblatt, Gemeinde-Homepage, Bürger-App, sowie unseren Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram) rechtzeitig und ausführlich informieren.

Was ist Einkommensorientierte Förderung (EOF)?

Die einkommensorientierte Förderung bei der Anmietung von Wohnungen ist ein Unterstützungsprogramm, das Menschen mit geringem Einkommen hilft, eine bezahlbare Wohnung zu finden und zu mieten. Dabei wird die Höhe der Mietzuschüsse, die man erhalten kann, anhand des individuellen Einkommens berechnet. Je niedriger das Einkommen, desto höher fällt die finanzielle Unterstützung aus. Ziel ist es, sicherzustellen, dass auch Bürger mit weniger Einkommen in der Lage sind, in angemessenen und sicheren Wohnverhältnissen zu leben. Die Förderung kann sowohl für neue Mietverträge als auch für bestehende Mietverhältnisse beantragt werden.

Wichtig: Voraussetzung zum Anmieten einer geförderten Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein. Wenn Sie die bestehenden Einkommensobergrenzen einhalten, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde einer Stadt oder Gemeinde beantragen - für unser Verwaltungsgebiet beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein und den Einkommensgrenzen.

Bildergalerie (Konzeptgrafiken)
"Fallen wir da überhaupt drunter...?" 

Diese Frage stellen Sie sich jetzt sicherlich als erstes. Grundsätzlich gilt, dass die Einkommensgrenzen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz im September 2023 um 25% angehoben worden. D. h., es sind tatsächlich sehr viele bayerische Mieter förderberechtigt - und viele wissen es möglicherweise gar nicht.

Als grobe Orientierung führt die Schultheiß Projektentwicklung AG ein Beispiel mit einem „Durchschnitts“-Ehepaar mit 2 Kindern und 102.000 EUR jährlichem Bruttoeinkommen an. Dieses würde nach den aktuellen Richtlinien und Grenzwerten (für die für 4 Personen max. zulässige 90 qm-Wohnung eine Kaltmiete in Höhe von 675 EUR (7,50 €* 90qm) zahlen.  Das ist natürlich nur ein Beispiel; die individuellen Voraussetzungen sind bei jedem Bewerber anders. Wie es genau bei Ihnen aussieht, können Sie allerdings recht unkompliziert und schnell erfahren.

EOF-Mietrechner

Die Firma Schulheiß hat dafür einen Mietrechner für geförderte Wohnungen entwickelt. Sie müssen dort lediglich Angaben zu den im Haushalt lebenden Personen und ihrem Einkommen machen, um zu erfahren, ob grundsätzlich Anspruch auf geförderten Wohnraum besteht. Ist das der Fall, können Sie in einem nächsten Schritt direkt über das Tool den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Den Mietrechner und weitere Informationen dazu finden Sie unter www.mietrechner.com.

Kann man sich schon anmelden oder Vormerken lassen?

Es ist derzeit noch nicht möglich, sich in "Vormerk-Listen" einzutragen oder sich anderweitig als Interessent vormerken zu lassen. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen, insbesondere an die Gemeindeverwaltung ab. (Erst) In der geplanten Info-Veranstaltung (vorauss. Herbst 2024) wird es weitere Informationen dazu geben.

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